1. Allgemeines
Für unsere sämtlichen – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen einschließlich Vorschläge und Beratungen gelten unsere nachstehenden Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung oder Entgegennahme der Leistungen oder Lieferung die Bedingungen an. Der Ausschluss dieser Bedingungen und Abweichungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Angebote, Abschlüsse
a) Sämtliche Preise, Abbildungen, Maße und sonstigen Angaben, sei es in Katalogen oder Preislisten, sind freibleibend bis zum Vertragsabschluss.
b) Entwurfs-Aufträge, Layouts, Probekontakte, Blindtexte und sonstige für den Auftragsgeber speziell gefertigte Muster werden berechnet, auch wenn es zu keiner weiteren Durchführung des Auftrages kommt.
c) Erfolgt eine Angebotserarbeitung auf Kundenwunsch mit einer gleichzeitigen ersten Entwurfsarbeit, ist diese Entwurfsarbeit kostenpflichtig, auch wenn es zu keiner weiteren Durchführung des Auftrages kommt.
d) Die unter b) ausgeführten Arbeiten sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Sie dürfen weder kopiert, noch Dritten, insbesondere zum Zweck anderweitiger Benutzung, mitgeteilt werden. Sie bleiben in allen Fällen Eigentum des Auftragnehmers und sind zurückzugeben, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, verbleiben alle Rechte beim Urheber.
3. Preise
a) Alle Preise verstehen sich in EURO ausschließlich Mehrwertsteuer. Schriftliche Preisangebote werden nur auf Anfrage erteilt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Festpreisen nachträgliche Änderungen zu berechnen.
b) Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Änderungen an Entwürfen, Vorlagen etc. gleichviel oder sogar mehr Aufwand erfordern können wie die Entwürfe selbst. Formulieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen daher möglichst genau, um evtl. Mehraufwand so gering wie möglich zu halten.
c) Ändern sich nach Vertragsabschluss Lohn- und Materialkosten bzw. die Preise für notwendige Fremdleistungen, behalten wir uns in Abstimmung mit dem Auftraggeber eine Anpassung des Preises vor.
d) Host- und Domaingebühren werden direkt vom jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt.
4. Lieferung
a) Für die Lieferzeit ist der in unserer Auftragsbestätigung genannte Termin gültig. Teillieferungen sind gestattet. Bei Promptlieferung gilt im Zweifel eine Lieferfrist von zehn Tagen als vereinbart.
b) Gerät der Auftragnehmer mit der Lieferung in Verzug – wobei Verzug nur nach ausdrücklicher vorheriger Abmahnung eintritt – muss der Auftraggeber ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber nach seiner Wahl bezüglich der nicht gelieferten Ware vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen. Der Auftragnehmer haftet für den Fall, dass die Nichtleistung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde, nur für den unmittelbaren Schaden bis zur Höhe des verbliebenen Auftragswertes (Eigenleistungen ausschließlich Vorleistungen und Material). Er haftet nicht für mittelbare Schäden. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
c) Versandkosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ereignisse höherer Gewalt sind z.B. Mobilmachung, Krieg, währungs- und handelspolitische Maßnahmen, welche die Durchführung des Auftrages verhindern. Der höheren Gewalt stehen gleich: Betriebsstörungen, Streiks oder Aussperrungen sowie Umstände, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Feuer, Mangel an Rohmaterial oder Brennstoffen oder sonstige Ereignisse, und zwar gleichgültig, ob sie beim Auftragnehmer oder bei einem seiner Lieferanten auftreten.
d) Terminzusagen für Aufträge, die Fremdarbeiten wie z.B. Foto- und Reproarbeiten, Programmierarbeiten u.ä., die Herstellung von Druckerzeugnissen oder Werbeträgern enthalten bzw. erfordern, können nur vorbehaltlich rechtzeitig erbrachter Fremdleistungen gemacht werden. Bei Verzögerungen aus nicht rechtzeitig erbrachten Fremdleistungen oder auch fehlender Materiallieferung auf Kundenseite, sowie solchen, die durch technische Probleme wie Inkompatibilität von Systemen, durch höhere Gewalt bzw. nicht von uns zu vertretende Gründe oder Ereignisse entstehen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Eine Haftung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
e) Alles unter d) Gesagte trifft gleichermaßen auf Aufträge zu, die Mediaabwicklungen, wie z.B. Anzeigenschaltungen, enthalten bzw. erfordern.
5. Abnahme
a) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die bestellte Lieferung oder Leistung innerhalb der vereinbarten Frist abzunehmen.
b) Nimmt der Auftraggeber die bestellte Lieferung oder Leistung nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. avisierten Versand ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag – auch teilweise – zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.
c) Der Auftragnehmer sorgt für die Einlagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
d) 10% Mehr- oder Minderlieferung ist Bestandteil des Vertrages.
6. Beanstandungen
a) Der Auftraggeber hat die Ware mit einer der Ware angepassten Prüfungsart nach Empfang zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, dem Auftragnehmer unverzüglich Anzeige zu machen.
b) Diese Verpflichtung trifft den Auftraggeber auch dann, wenn ihm vorher Korrekturen oder Ausfallmuster zugesandt worden sind. Den Auftragnehmer trifft keine Haftung, wenn Reinabzüge, Filme, Reinzeichnungen u.ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln für Inserate bzw. Auflagendruck weiter verwendet werden.
c) Die Beanstandungen einer Lieferung berechtigen nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus demselben oder einem anderen Vertrag.
d) Bei nachgewiesener mangelhafter Lieferung ist der Auftragnehmer lediglich nach seiner Wahl verpflichtet, den Preis zurückzuzahlen oder Ersatz zu liefern. Er hat aber auch die Berechtigung, statt dessen den Minderwert zu erstatten oder nachzubessern. Zur Vornahme der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung hat der Auftraggeber die angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
e) Beanstandungen zur farblichen Ausführung (Farbabweichungen bei Druckerzeugnissen) der Aufträge können nur geltend gemacht werden, wenn vom Auftraggeber die Druckfreigabe in Zusammenhang mit einem Andruck, im Ausnahmefall mit einem Farb-Proof erteilt wurde, ansonsten gelten Farbabweichungen von +15% bis -15% als zulässig.
f) Beanstandungen zu Farbabweichungen, die bedingt aus dem Einsatz unterschiedlicher Papiermaterialien resultieren, können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. g) Beanstandungen zur Maßhaltigkeit bei Zuschnitten können nur geltend gemacht werden, wenn sie über die technischen Toleranzen hinaus gehen.
h) Korrekturabzüge werden nur auf Anforderung des Auftraggebers geliefert. Sie sind vom Auftraggeber auf Satzfehler und sonstigen Mängel zu überprüfen und dem Auftragnehmer druckreif erklärt zurückzugeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für hierbei vom Auftraggeber übersehene Fehler.
i) Bei Auftragserteilung oder Beanstandungsanzeige gehen Übermittlungsfehler, die durch die vom Auftraggeber gewählte Übermittlungsart auftreten, zu Lasten des Auftraggebers.
j) Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, außer sie sind durch die Unrichtigkeit des Manuskripts oder Änderungen der Vorlage, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, bedingt.
k) Für die Rechtschreibung ist der „Duden“ maßgebend, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine andere Schreibweise verlangt.
l) Abweichungen in der Art des vom Auftragnehmer beschafften Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Zulieferindustrie, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt oder aus technischen Gründen unvermeidbar sind.
7. Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungshandlungen des Auftragnehmers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Auftragnehmers beruhen.
b) Wir prüfen nicht, ob Ware oder Leistung, insbesondere die Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) verstoßen bzw. als Warenzeichen schutzfähig sind. Insoweit schließen wir jede Haftung auch für mittelbare Schäden des Auftraggebers aus.
c) Die Ansprüche des Auftraggebers sind hiermit abschließend geregelt. Solange uns nicht grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sind alle weiteren Ansprüche auf Schadensersatz einschließlich solcher auf Ersatz von Folgeschäden ausgeschlossen.
8. Zahlungsbedingungen
a) Sofern nicht anders vereinbart, sind bei Auftragserteilung 50% des Preises als Vorauszahlung zu leisten. Übersteigen die Kosten für Fremdleistungen (Druck, Material, etc.) 30 % des Auftragsvolumens, kann der Auftragnehmer die Vorauszahlung sämtlicher Fremdleistungen vom Auftragnehmer verlangen.
Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug, spätestens innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
b) Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 18,5 % fordern und weiteren Schaden geltend machen. Alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen werden hinfällig. Ferner kann der Auftragnehmer weitere Lieferungen auf den zugrunde liegenden Auftrag, sowie weitere Aufträge ganz oder teilweise zurückhalten und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen Vorauskasse, sowie bei Verschulden Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
c) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
d) Wechsel werden nur nach besonderen Vereinbarungen zahlungshalber ohne Skontoabzug, vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.
e) ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder, ohne dass den Auftragnehmer ein Verschulden trifft, erst nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer, die in b) genannten Rechte geltend machen.
9. Aufbewahrung
Das Speichern und Aufbewahren von Satz, Filmen, Reinzeichnungen, fremden Papieren usw. über zwei Monate hinaus erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Entgelt.
10. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens vier Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Wurde eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, kann erstmals zu deren Ablauf gekündigt werden.
Host- und Domainverträge unterliegen den Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.
11. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vorher sind Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber unzulässig.
b) Wir gestatten unseren Auftraggebern die Weiterverarbeitung und Weiterveräußerung im Rahmen eines geordneten Geschäftbetriebes. An den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenständen erwirbt der Auftragnehmer zur Sicherung der in a) genannten Rechte Miteigentum, das der Auftraggeber schon jetzt überträgt.
c) Für den Fall, dass der Auftraggeber die Materialien oder die entstandenen Gegenstände weiter veräußert, werden schon jetzt seine dafür erlangten Gegenansprüche sicherheitshalber an den Auftragnehmer abgetreten.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenklagen ist der Firmensitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer darf jedoch am Sitz des Auftraggebers und vor sonst möglichen Gerichten klagen.
13. Verbindlichkeit von E-Mails
Zur Vereinfachung der Zusammenarbeit wird hiermit einmalig und rechtsverbindlich versichert, dass Aufträge, Auftragserweiterungen und anderer Geschäftsverkehr innerhalb der Zusammenarbeit mit uns, der/die per E-Mail erfolgen, genau dieselbe Verbindlichkeit haben, wie bei einer Postversendung. Vereinbarungen und Absprachen per E-Mail sind verbindlich und werden jeweils auch per E-Mail bestätigt. Diese Vereinbarung wird mit einem Vertragsabschluss als verbindlich angenommen.
14. Wirksamkeit
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.